Prüffristen-Ratgeber

Prüffristen für Feuerlöscher: alle 2 Jahre – und was sonst noch gilt

Feuerlöscher hängen in jedem Betrieb – und sind eine der am häufigsten versäumten Prüfpflichten. Hier finden Sie alle üblichen Fristen mit Rechtsgrundlage, wer prüfen darf und was die Prüfung kostet.

Kurz gesagt

Feuerlöscher müssen in der Regel alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden (ASR A2.2, DIN 14406-4). Dauerdrucklöscher brauchen als Druckbehälter zusätzlich alle 5 Jahre eine innere Prüfung und alle 10 Jahre eine Festigkeitsprüfung (BetrSichV). Verantwortlich ist der Arbeitgeber – er haftet auch bei Versäumnis.

Prüfung / EinsatzbereichÜbliches IntervallWer prüftGrundlage
Sachkundigenprüfung / Instandhaltung (alle tragbaren Feuerlöscher)alle 2 JahreSachkundiger nach DIN 14406-4ASR A2.2, DIN 14406-4
Innere Prüfung des Behälters (Dauerdrucklöscher)alle 5 JahreBefähigte Person für DruckprüfungenBetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4
Festigkeitsprüfung des Behälters (Dauerdrucklöscher)alle 10 JahreBefähigte Person / ZÜSBetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4
Wiederkehrende Prüfung CO₂-Löscher (Hochdruckbehälter)alle 10 JahreBefähigte Person / ZÜSBetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4
Feuerlöscher im Fahrzeug (z. B. Lkw mit ADR-Ausrüstungspflicht)i. d. R. alle 2 Jahre bzw. nach HerstellerangabeSachkundigerADR 8.1.4, Herstellerangabe
Eigenkontrolle: vorhanden, unbeschädigt, Plakette gültig, Zugang freiregelmäßig, z. B. quartalsweiseUnterwiesene Person im BetriebArbSchG § 4, Gefährdungsbeurteilung

Alle Intervalle und Rechtsgrundlagen sind übliche Empfehlungen und müssen betriebsindividuell (z. B. per Gefährdungsbeurteilung) angepasst werden. Maßgeblich sind die für Ihren Betrieb geltenden Vorschriften und Herstellerangaben.

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Warum die Feuerlöscher-Prüfung Pflicht ist

Feuerlöscher sind Arbeitsmittel: Nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber sie instand halten und wiederkehrend prüfen lassen. Die Technische Regel ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) konkretisiert das: Instandhaltung durch einen Sachkundigen, in der Regel alle 2 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Datum auf der Prüfplakette – nicht mit dem Kaufdatum.

Versäumte Prüfungen fallen selten sofort auf – aber immer im falschen Moment: bei der Begehung durch die Berufsgenossenschaft, im Brandfall gegenüber dem Sachversicherer (viele Policen und VdS-Klauseln setzen die regelmäßige Instandhaltung voraus) oder bei der Frage nach der persönlichen Verantwortung des Geschäftsführers. Die 2-Jahres-Frist ist deshalb eine der Fristen mit dem schlechtesten Aufwand-Risiko-Verhältnis, wenn man sie verpasst.

Aufladelöscher, Dauerdrucklöscher, CO₂: Die Bauart bestimmt die Zusatzfristen

Die 2-jährige Sachkundigenprüfung gilt für alle tragbaren Feuerlöscher. Unterschiede gibt es beim Druckbehälterrecht: Dauerdrucklöscher stehen ständig unter Druck und gelten damit als überwachungsbedürftige Druckgeräte – für sie kommen die innere Prüfung (alle 5 Jahre) und die Festigkeitsprüfung (alle 10 Jahre) nach Betriebssicherheitsverordnung hinzu. In der Praxis kombiniert der Prüfdienst diese Termine mit der Sachkundigenprüfung.

Bei Aufladelöschern wird der Behälter erst beim Einsatz unter Druck gesetzt; hier wird das Innenleben im Rahmen der Sachkundigenprüfung geöffnet und kontrolliert. CO₂-Löscher sind Hochdruckbehälter mit eigener 10-Jahres-Frist. Welche Bauart im Betrieb hängt, steht auf dem Etikett – im Zweifel weiß es der Prüfdienstleister.

Plakette lesen: Wann ist die nächste Prüfung fällig?

Nach jeder Prüfung klebt der Sachkundige einen Instandhaltungsnachweis auf den Löscher. Darauf stehen Prüfdatum bzw. nächster Prüftermin (Monat/Jahr) und der Prüfer. Ist die Plakette abgelaufen, unleserlich oder fehlt sie, gilt der Löscher als ungeprüft – dann sollte kurzfristig ein Prüftermin vereinbart werden. Praktisch bewährt: alle Löscher mit Standort und nächster Fälligkeit in einer zentralen Liste führen, statt jeden einzeln im Blick behalten zu müssen.

Lebensdauer: Wann ein Feuerlöscher ausgetauscht werden muss

Auch geprüfte Löscher halten nicht ewig: Üblich ist eine maximale Nutzungsdauer von rund 20 Jahren (je nach Hersteller und Bauart, teils 25 Jahre) – danach ist Austausch wirtschaftlicher als jede weitere Instandhaltung. Löschmittel altern zusätzlich: Pulver verklumpt, Schaumladungen haben eigene Wechselintervalle (oft 6–8 Jahre), die der Sachkundige bei der Prüfung berücksichtigt.

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Häufige Fragen

›Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?

In der Regel alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen (ASR A2.2, DIN 14406-4). Dauerdrucklöscher benötigen zusätzlich alle 5 Jahre eine innere Prüfung und alle 10 Jahre eine Festigkeitsprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung; CO₂-Löscher alle 10 Jahre eine wiederkehrende Druckbehälterprüfung.

›Ist die 2-Jahres-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben?

Die Prüfpflicht ergibt sich aus Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung; die ASR A2.2 konkretisiert das übliche Intervall von 2 Jahren. Wer die Technische Regel einhält, ist auf der sicheren Seite (Vermutungswirkung). Abweichungen sind nur mit eigener Gefährdungsbeurteilung begründbar.

›Wer darf Feuerlöscher prüfen?

Ein Sachkundiger im Sinne der DIN 14406-4 – typischerweise Mitarbeiter von Brandschutz-Fachfirmen oder vom Hersteller geschulte Prüfer mit passender Ausrüstung und Original-Ersatzteilen. Die betriebsinterne Eigenkontrolle (Sichtprüfung) ersetzt die Sachkundigenprüfung nicht.

›Was kostet die Feuerlöscher-Prüfung?

Übliche Richtwerte liegen bei etwa 5–15 € netto je Löscher und Prüfung, zuzüglich Anfahrt und eventuell nötiger Ersatzteile oder Löschmittel. Bei größeren Stückzahlen sinkt der Einzelpreis deutlich.

›Was passiert, wenn die Prüfung überfällig ist?

Es drohen Beanstandungen und Bußgelder bei Begehungen durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht. Im Brandfall kann der Sachversicherer die Leistung kürzen, wenn die vorgeschriebene Instandhaltung fehlte – und die Verantwortung liegt persönlich beim Arbeitgeber bzw. Geschäftsführer.

›Wie lange darf ein Feuerlöscher überhaupt verwendet werden?

Üblich sind maximal rund 20 Jahre (herstellerabhängig, teils bis 25 Jahre). Danach wird der Austausch empfohlen, weil Ersatzteilversorgung und Instandhaltung unwirtschaftlich werden.

›Gilt die Prüffrist auch für Feuerlöscher im Firmenwagen oder Lkw?

Ja. Für Fahrzeuge mit ADR-Ausrüstungspflicht (Gefahrguttransport) muss das nächste Prüfdatum auf dem Löscher erkennbar sein; üblich ist auch hier ein 2-Jahres-Intervall bzw. die Herstellerangabe. Auch freiwillig mitgeführte Löscher sollten im gleichen Rhythmus geprüft werden.

Alle Prüffristen Ihrer Branche auf einen Blick

Feuerlöscher ist nur eine von 20–40 wiederkehrenden Prüfpflichten pro Betrieb. Die vorbefüllten Branchen-Kataloge zeigen den Rest: