Prüffristen-Ratgeber

DGUV V3 Prüffristen: Diese Intervalle gelten für Ihren Betrieb

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet jeden Betrieb, elektrische Geräte und Anlagen wiederkehrend prüfen zu lassen – vom Wasserkocher in der Teeküche bis zur Hallenverteilung. Hier finden Sie alle üblichen Richtwerte, wer prüfen darf und wie sich die Frist im Einzelfall bestimmt.

Kurz gesagt

Richtwerte nach DGUV Vorschrift 3: Ortsveränderliche Geräte alle 6 Monate, auf Baustellen alle 3 Monate – bei nachgewiesen niedriger Fehlerquote (unter 2 %) verlängerbar auf bis zu 12 Monate in Fertigung und Werkstatt bzw. bis zu 24 Monate im Büro. Ortsfeste Anlagen: alle 4 Jahre, in Betriebsstätten besonderer Art jährlich. Maßgeblich bleibt die Gefährdungsbeurteilung.

Ortsveränderliche Geräte (Richtwerte)

Ortsveränderlich ist alles mit Stecker: Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen, IT-Geräte, Kaffeemaschinen. Geprüft wird nach DIN VDE 0701-0702.

Prüfung / EinsatzbereichÜbliches IntervallWer prüftGrundlage
Baustelle / rauer Betrieballe 3 MonateElektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeignetem PrüfgerätDGUV Vorschrift 3 § 5, TRBS 1201
Fertigung, Werkstatt, Küche u. ä.alle 6 Monate; bei Fehlerquote < 2 % bis zu 12 MonateElektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeignetem PrüfgerätDGUV Vorschrift 3 § 5, TRBS 1201
Büro und büroähnliche Umgebungalle 6 Monate; bei Fehlerquote < 2 % bis zu 24 MonateElektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeignetem PrüfgerätDGUV Vorschrift 3 § 5, TRBS 1201

Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel (Richtwerte)

Ortsfest ist, was fest angeschlossen ist: die elektrische Gebäudeinstallation, fest verdrahtete Maschinen, Unterverteilungen. Geprüft wird nach DIN VDE 0105-100.

Prüfung / EinsatzbereichÜbliches IntervallWer prüftGrundlage
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittelalle 4 JahreElektrofachkraftDGUV Vorschrift 3 § 5
Anlagen in Betriebsstätten/Räumen besonderer Art (z. B. feuchte Räume, brandgefährdete Bereiche)jährlichElektrofachkraftDGUV Vorschrift 3 § 5
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD/FI) in nichtstationären Anlagen – WirksamkeitsprüfungmonatlichElektrofachkraft / elektrotechnisch unterwiesene PersonDGUV Vorschrift 3 § 5
RCD/FI-Auslösung über Prüftastestationär: alle 6 Monate · nichtstationär: arbeitstäglichBenutzerDGUV Vorschrift 3 § 5

Alle Intervalle und Rechtsgrundlagen sind übliche Empfehlungen und müssen betriebsindividuell (z. B. per Gefährdungsbeurteilung) angepasst werden. Maßgeblich sind die für Ihren Betrieb geltenden Vorschriften und Herstellerangaben.

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Was die DGUV Vorschrift 3 verlangt – und für wen sie gilt

Die DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) ist die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften für alles Elektrische im Betrieb. Sie gilt für jedes Unternehmen mit Beschäftigten – unabhängig von Größe und Branche. Verlangt werden Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in wiederkehrenden Fristen.

Wichtig: Die oft zitierten Fristen sind Richtwerte aus der Durchführungsanweisung. Die tatsächliche Frist legt der Betrieb selbst über die Gefährdungsbeurteilung fest (BetrSichV, TRBS 1201) – die Richtwerte sind dabei der anerkannte Ausgangspunkt, von dem man nur begründet abweichen sollte.

Richtwert statt Fixfrist: Wie sich die Prüffrist wirklich bestimmt

Für ortsveränderliche Geräte gilt als Ausgangswert: alle 6 Monate, auf Baustellen alle 3 Monate. Liegt die bei den Prüfungen festgestellte Fehlerquote unter 2 %, darf die Frist verlängert werden – auf höchstens 1 Jahr in Fertigung und Werkstatt bzw. höchstens 2 Jahre in Büros und büroähnlichen Umgebungen. Wer die Verlängerung nutzt, sollte die Fehlerquote dokumentieren können: Genau danach fragt die Berufsgenossenschaft bei der Begehung.

In der Praxis heißt das: Ein Betrieb hat selten eine einzige DGUV-V3-Frist, sondern mehrere parallel – Baustellengeräte alle 3 Monate, Werkstattgeräte alle 6 bis 12 Monate, Bürogeräte alle 24 Monate, die Gebäudeinstallation alle 4 Jahre. Ohne zentrale Terminliste läuft erfahrungsgemäß mindestens eine dieser Fristen still ab.

Ortsfest oder ortsveränderlich? Der Unterschied entscheidet über die Frist

Ortsveränderliche Betriebsmittel können während des Betriebs bewegt werden oder werden zum Einsatzort getragen: Bohrmaschine, Verlängerungstrommel, Laptop-Netzteil, Kaffeemaschine. Ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen sind fest angebracht oder fest angeschlossen: Wanddurchlauferhitzer, fest verdrahtete Maschinen, die komplette Elektroinstallation. Für erstere gelten die kurzen Fristen (3–24 Monate), für letztere der 4-Jahres-Rhythmus – in besonderen Räumen jährlich.

Nach welchen Normen wird geprüft?

Die Messungen selbst folgen den VDE-Normen: DIN VDE 0701-0702 für die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungs-/Ableitströme, Funktionsprüfung), DIN VDE 0105-100 für das Betreiben und wiederkehrende Prüfen elektrischer Anlagen. Das Prüfprotokoll mit Messwerten ist der Nachweis gegenüber BG und Versicherer – gut auffindbar abgelegt, nicht im Aktenordner verstreut.

BGV A3: der alte Name derselben Pflicht

Vor der Umbenennung hieß die Vorschrift BGV A3 (davor VBG 4). Wer heute noch von „BGV A3-Prüfung“ spricht, meint exakt die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 – Fristen und Anforderungen sind identisch.

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Häufige Fragen

›Wie oft müssen ortsveränderliche Geräte nach DGUV V3 geprüft werden?

Richtwert: alle 6 Monate, auf Baustellen alle 3 Monate. Bleibt die Fehlerquote unter 2 %, kann die Frist verlängert werden – auf bis zu 12 Monate in Fertigung/Werkstatt und bis zu 24 Monate in Büros. Die konkrete Frist legt die Gefährdungsbeurteilung fest.

›Wie oft müssen ortsfeste elektrische Anlagen geprüft werden?

Richtwert: alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft nach DIN VDE 0105-100. In Betriebsstätten und Räumen besonderer Art – etwa feuchten oder brandgefährdeten Bereichen – jährlich.

›Sind die DGUV-V3-Fristen gesetzlich bindend?

Die Prüfpflicht ist bindend, die Fristen sind Richtwerte: Der Betrieb legt sie per Gefährdungsbeurteilung selbst fest (BetrSichV, TRBS 1201). Wer die Richtwerte einhält, bewegt sich auf der sicheren Seite; wer verlängert, muss das begründen und die niedrige Fehlerquote belegen können.

›Wer darf die DGUV V3-Prüfung durchführen?

Elektrofachkräfte – oder bei ortsveränderlichen Geräten auch elektrotechnisch unterwiesene Personen mit geeignetem Prüfgerät unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Anlagenprüfungen sind Sache der Elektrofachkraft.

›Was kostet die DGUV V3-Prüfung?

Für ortsveränderliche Geräte sind bei größeren Stückzahlen etwa 2–6 € netto je Gerät üblich; Anlagenprüfungen werden nach Aufwand berechnet. Teurer als jede Prüfung ist der ungeprüfte Schadensfall.

›Was droht, wenn nicht geprüft wird?

Bei Begehungen drohen Auflagen und Bußgelder, im Schadensfall Leistungskürzungen des Sachversicherers und Regressforderungen der Berufsgenossenschaft – und die Verantwortung liegt persönlich beim Unternehmer. Brandursache Nummer eins in Betrieben ist Elektrizität.

›Ist die BGV A3-Prüfung etwas anderes als DGUV V3?

Nein. BGV A3 ist die alte Bezeichnung der heutigen DGUV Vorschrift 3 – gemeint ist dieselbe Prüfung mit denselben Fristen.

›Gilt die DGUV V3 auch für kleine Betriebe und Büros?

Ja, für jeden Betrieb mit Beschäftigten – auch Wasserkocher, Mehrfachsteckdosen und Monitore im Büro sind prüfpflichtige ortsveränderliche Betriebsmittel. Im Büro ist das Intervall mit bis zu 24 Monaten allerdings am längsten.

Alle Prüffristen Ihrer Branche auf einen Blick

DGUV V3 (Elektroprüfung) ist nur eine von 20–40 wiederkehrenden Prüfpflichten pro Betrieb. Die vorbefüllten Branchen-Kataloge zeigen den Rest: