Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 20. Juli 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Software FristLotse, die von Softwareservice Fuhrmeister als Software-as-a-Service bereitgestellt wird.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich

Anbieter und Vertragspartner ist:

Softwareservice Fuhrmeister
Inhaber: Klaus Fuhrmeister
Uhlandstraße 1
65520 Bad Camberg
Deutschland

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von FristLotse zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

(2) FristLotse richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Vertrag dient nicht dem privaten Gebrauch; ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht nicht.

(3) Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) FristLotse ist eine webbasierte Software zur Organisation wiederkehrender Prüf-, Wartungs- und Qualifikationsfristen. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere die Verwaltung von Prüfobjekten, eine Terminlogik mit Statusübersicht, mehrstufige Erinnerungen per E-Mail, die mobile Erfassung von Nachweisen sowie die Erzeugung einer Nachweismappe als PDF. Maßgeblich ist die jeweils zum Vertragsschluss gültige Leistungsbeschreibung auf der Website.

(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software über das Internet zur Nutzung bereit (Software-as-a-Service). Die Software wird auf der Infrastruktur des Anbieters bzw. seiner Auftragsverarbeiter betrieben; eine Überlassung des Programmcodes erfolgt nicht.

(3) Abgrenzung und Eigenverantwortung des Kunden. FristLotse ist ein Hilfsmittel zur Organisation von Fristen. Der Anbieter erbringt keine Prüf-, Wartungs- oder Sachverständigenleistungen, führt keine Prüfungen durch und erstellt keine Prüfprotokolle. Die in den Vorlagenkatalogen genannten Prüfintervalle und Hinweise auf Rechtsgrundlagen sind unverbindliche, allgemeine Empfehlungen auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen; sie sind vom Kunden eigenverantwortlich – etwa auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und der Herstellerangaben – zu prüfen und anzupassen. Die Verantwortung für die Einhaltung der für seinen Betrieb geltenden Prüf-, Wartungs- und sonstigen Pflichten verbleibt vollständig beim Kunden. Die Software stellt keine Rechts-, Steuer- oder Sicherheitsberatung dar und gewährleistet nicht die Vollständigkeit oder Richtigkeit der hinterlegten Pflichten.

§ 3 Testphase und Vertragsschluss

(1) Die Nutzung beginnt mit einer kostenlosen Testphase von 14 Tagen. Die Testphase endet automatisch; sie geht nicht ohne aktive Buchung in ein kostenpflichtiges Abonnement über.

(2) Mit der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags für die Testphase ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos durch den Anbieter zustande. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs zustande.

(3) Der Kunde sichert zu, dass die bei der Registrierung gemachten Angaben zutreffend sind, und hält sie aktuell.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise. Die angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist je nach gewähltem Abrechnungszeitraum monatlich oder jährlich im Voraus zu zahlen. Bei jährlicher Zahlweise wird ein etwaiger Rabatt gemäß der Preisübersicht gewährt.

(3) Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail an die bei der Buchung angegebene Adresse übermittelt und sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto zahlbar.

(4) Ein optionaler Einrichtungsservice (Telefon-Onboarding und Datenübernahme) wird, sofern gebucht, einmalig gesondert berechnet.

(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume zu ändern. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht und nutzt er den Dienst weiter, gilt die Änderung als angenommen; im Fall einer Erhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu, auf das er hingewiesen wird.

§ 5 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Software und strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt oder Störungen bei Vorlieferanten).

(2) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durch.

§ 6 Pflichten und Verantwortung des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet,

  • seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen,
  • die von ihm eingegebenen Daten und Inhalte auf Richtigkeit und Aktualität zu prüfen und zu pflegen,
  • die Software nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen und keine Inhalte einzustellen, die gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.

(2) Gibt der Kunde personenbezogene Daten Dritter (z. B. seiner Beschäftigten oder Dienstleister) in die Software ein, ist er für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit verantwortlich. Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der Bestandteil dieses Vertrags ist.

(3) Der Kunde bleibt für die Einhaltung der ihn treffenden gesetzlichen Prüf- und Dokumentationspflichten selbst verantwortlich. Er hat insbesondere selbst dafür Sorge zu tragen, dass erforderliche Prüfungen tatsächlich durchgeführt werden; die Erinnerungsfunktion entbindet ihn hiervon nicht.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen. Mit Vertragsende erlischt dieses Recht. Eine Unterlizenzierung, Vermietung oder sonstige – entgeltliche oder unentgeltliche – Überlassung der Software oder einzelner Zugänge an Dritte ist vorbehaltlich Absatz 3 nicht gestattet.

(2) Tarif Dienstleister – Zweckbindung der Kundenkonten. Im Tarif Dienstleister kann der Kunde verwaltete Kundenkonten für von ihm betreute Betriebe anlegen. Diese Kundenkonten dienen ausschließlich der Erbringung der eigenen Dienstleistung des Kunden (z. B. als Prüfdienstleister, Sicherheitsfachkraft oder Hausverwaltung) gegenüber dem jeweils betreuten Betrieb. Nicht gestattet ist es, Kundenkonten oder Nutzerzugänge betreuten Betrieben oder sonstigen Dritten zur eigenständigen Nutzung der Software zu überlassen – gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich (keine „Untervermietung“, Weitervermietung oder ein Weiterverkauf der Software). Dies gilt auch, soweit eine solche Überlassung technisch möglich ist, etwa durch das Anlegen von Nutzerzugängen mit Bearbeitungsrechten für Personen des betreuten Betriebs.

(3) Zulässig bleibt es, betreuten Betrieben und von diesen benannten Dritten (z. B. Versicherungsmakler oder Sicherheitsfachkraft) über die dafür vorgesehene Funktion einen ausschließlich lesenden Zugriff auf das jeweilige Kundenkonto einzuräumen. Nutzerzugänge mit Bearbeitungsrechten dürfen nur eigenen Beschäftigten des Kunden oder für ihn tätigen Erfüllungsgehilfen eingeräumt werden.

(4) Fair Use. Soweit ein Tarif keine festen mengenmäßigen Obergrenzen vorsieht, gilt dies für die übliche geschäftliche Nutzung im Rahmen der Zweckbindung nach Absatz 2. Bei missbräuchlicher oder außergewöhnlich exzessiver Nutzung wird der Anbieter den Kunden kontaktieren, um eine angemessene Lösung zu finden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 8 Absatz 3 bleibt unberührt.

§ 8 Laufzeit, Kündigung und Tarifwechsel

(1) Der Vertrag läuft über den gewählten Abrechnungszeitraum – einen Monat bei monatlicher, ein Jahr bei jährlicher Zahlweise – und verlängert sich jeweils automatisch um denselben Zeitraum, sofern er nicht gekündigt wird.

(2) Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen – entweder selbst in der Anwendung unter „Abrechnung“ oder formlos in Textform, etwa per E-Mail an kontakt@software-fuhrmeister.de. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

(3) Der Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich und wird sofort wirksam. Der Wechsel in einen niedrigeren Tarif sowie der Wechsel der Zahlweise werden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; bis dahin bleibt der bisherige Tarif zu den bisherigen Konditionen bestehen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder erheblichem vertragswidrigem Verhalten des Kunden vor.

§ 9 Datenexport und Löschung bei Vertragsende

(1) Der Kunde kann seine Daten jederzeit und auch nach Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist über die Exportfunktion (Daten als CSV, Dateien als ZIP) selbst ausleiten. Nach Vertragsende bleibt das Konto zunächst lesend nutzbar: Bestand, Nachweise und Export stehen weiter zur Verfügung, Änderungen sind gesperrt.

(2) Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten des Kunden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 10 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet die im Wesentlichen vertragsgemäße Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der Software. Eine bestimmte Eignung für Zwecke, die über die Leistungsbeschreibung hinausgehen, wird nicht geschuldet.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ausgeschlossen ist.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen begrenzt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde erforderliche Prüfungen oder Fristen nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst hat, oder die aus unrichtigen, unvollständigen oder nicht angepassten Eingaben oder Katalogvorgaben resultieren (§ 2 Abs. 3, § 6 Abs. 3).

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden über die Exportfunktion eingetreten wäre.

§ 12 Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit Vertragsschluss als vereinbart gilt und diesen AGB als Anlage beigefügt ist.

§ 13 Änderungen der AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. geänderte Rechtslage, Erweiterung des Leistungsumfangs) erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen und nutzt er den Dienst weiter, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird der Anbieter gesondert hinweisen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Geschäftssitz des Anbieters.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.